Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)2018-09-04T12:23:35+02:00

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I. ICS courier (Deutschland) Ltd. (ICS) befördert und besorgt die Beförderung von Sendungen. Grundsätzlich ausgeschlossen von der Beförderung sind Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Deutschen Post AG gemäß § 51 PostG unterlie­gen, so­wie gefährliche Güter, lebende Tiere und Pflanzen, Waffen und Munition, leicht verderbliche Güter und besonders wertvolle und diebstahlsgefährdete Güter gem. ADSp 2016 Ziffer 3.3ff. Ausnahmen müssen in jedem einzelnen Auftrag schriftlich vereinbart werden.

II. Soweit durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nichts anderes geregelt ist, arbeitet ICS aus­schließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016), jeweils neueste Fassung. Bei internationalen Sendungen finden ggf. CMR, CIM, Montrealer Übereinkommen oder andere internationale Abkommen, denen die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, Anwendung. Im Übrigen gilt für alle Aufträge deutsches Recht als vereinbart. Gegenteilige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und / oder Versenders gelten nur, wenn sie von ICS vor Abschluss des Auftrags schriftlich bestätigt werden. ICS ist nicht zur Einholung und Aufbewahrung einer Gelangensbestäti­gung verpflichtet noch kann ICS dazu verpflichtet werden. Als Abliefernachweis gilt der Ausdruck der Reproduktion der in digitalisierter Form vorliegenden Unterschrift der Empfangsperson sowie ggf. der von ihr unterzeichnete Rollkartenabschnitt. Schriftliche Ablieferquittungen, Empfangsbestätigungen o.ä. werden nur auf ausdrücklichen Auftrag beim Empfänger ange­fordert.

III. ICS bietet verschiedene Servicearten an. Für diese werden in Ergänzung bzw. Abänderung der ADSp 2016 Leistungen, Beförderungsausschlüsse, Preise und Haftung jeweils gesondert geregelt. Die Übernahme und Ablieferung erfolgt je nach Serviceart grundsätzlich im Rahmen der in den jeweiligen gültigen Preislisten genannten Laufzeiten. Der Auftraggeber muss die gewünschte Serviceart schriftlich der ICS mitteilen. Dies kann durch einen Eintrag im vorgesehenen Feld in den Hausfrachtbriefen der ICS geschehen. In Ermangelung einer angegebenen Serviceart ist ICS berechtigt, den Transport der Sendung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu besorgen.

IV. Die Höhe der Haftung von ICS richtet sich grundsätzlich nach Ziffer 23 ADSp 2016, die wie folgt lautet:

23. Haftungsbegrenzungen

23.1 Die Haftung des Spediteurs für Güterschäden gemäß § 431 Abs. 1, 2 und 4 HGB ist mit Ausnahme von Schäden aus reinen Seebeförderungen und verfügten Lagerungen der Höhe nach wie folgt be­grenzt:

23.1.1 auf 8,33 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm, wenn der Spediteur
a. Frachtführer im Sinne von § 407 HGB,
b. Spediteur im Selbsteintritt, Fixkosten- oder Sammelladungsspediteur im Sinne von §§ 458 bis 460 HGB oder
c. Obhutsspediteur im Sinne von § 461 Abs. 1 HGB ist;

23.1.2 auf 2 statt 8,33 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm, wenn der Auftraggeber mit dem Spedi­teur einen Verkehrsvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln unter Einschluss einer Seebeförderung nach Ziffer 22.4 geschlossen hat.

23.1.3 Übersteigt die Haftung des Spediteurs aus Ziffer 23.1.1. einen Betrag von 1 Million Euro je Schaden­fall ist seine Haftung außerdem begrenzt aus jedem Schadenfall höchstens auf einen Betrag von 1 Million Euro oder 2 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

23.2 Die Haftung des Spediteurs bei Güterschäden ist bei einem Verkehrsvertrag über eine reine Seebeförde­rung und bei grenzüberschreitenden Beförderungen auf den für diese Beförderung gesetzlich festgelegten Haftungshöchstbetrag begrenzt.

23.3 In den von Ziffern 23.1 und 23.2 nicht erfassten Fällen (wie § 461 Abs. 2 HGB, §§ 280 ff BGB) ist die Haftung des Spediteurs für Güterschäden entsprechend § 431 Abs. 1, 2 und 4 HGB der Höhe nach begrenzt

23.3.1 bei einem Verkehrsvertrag über reine Seebeförderungen oder eine Beförderung mit verschiedenarti­gen Beförderungsmitteln unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 Sonderziehungsrechte für je­des Kilogramm,

23.3.2 bei allen anderen Verkehrsverträgen auf 8,33 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm.

23.3.3 Außerdem ist die Haftung des Spediteurs begrenzt aus jedem Schadenfall höchstens auf einen Be­trag von 1 Million Euro.

23.4 Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Schäden bei verfügten Lagerungen, Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrags, der bei Verlust des Gutes nach Ziffern 23.3.1 oder 23.3.2 zu zahlen wäre.

23.4.1 Außerdem ist die Haftung des Spediteurs begrenzt aus jedem Schadenfall höchstens auf einen Be­trag von 100.000 Euro.

23.4.2 Die §§ 413 Abs. 2, 418 Abs. 6, 422 Abs. 3, 431 Abs. 3, 433, 466, 487 Abs. 2, 491 Abs. 5, 520 Abs. 2, 521 Abs. 4, 523 HGB sowie entsprechende Haftungsbestimmungen in internationalen Übereinkommen, von denen im Wege vorformulierter Vertragsbedingungen nicht abgewichen werden darf, bleiben unberührt.

23.5 Übersteigt die Haftung des Spediteurs aus den Ziffern 23.1 bis 23.4 einen Betrag von 2 Millionen Euro je Schadenereignis, ist seine Haftung, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, außerdem begrenzt auf höchstens 2 Millionen Euro je Schadener­eignis oder 2 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm der verlorenen und beschädigten Güter, je nachdem, welcher Betrag höher ist; bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig im Ver­hältnis ihrer Ansprüche.

Diese Grundhaftung wird bei einzelnen der nachfolgend in Ziffer VI genannten Servicearten jeweils erweitert, wie dort beschrieben.

V. ICS ist berechtigt, Daten, die im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen stehen, zu sammeln, zu speichern und zu ver­arbeiten. Nur soweit und solange es zur Erbringung dieser Dienstleistungen notwendig ist, werden diese Daten an Dritte weitergegeben. Die gesammelten und gespeicherten Daten können von ICS im Hinblick auf weitere Leistungen und Ange­bote verarbeitet werden.

VI. Folgende Servicearten sind möglich:

1. WorldwideExpress
Im WorldwideExpress-Service (WWE) werden Packstücke und Sendungen bis 50 kg international befördert. Sendungen können aus bis zu 9 Packstücken bestehen. Die Beförderungen erfolgen i. d. R. mit LKW oder Flugzeug. Die Leistungen und Preise sind in den jeweils gültigen Preislisten festgelegt.
ICS haftet entweder nach den oben in IV genannten Sätzen der Ziffer 23.1 - 5 ADSp 2016 bzw. nach CMR bzw. „Mon­trealer Übereinkommen“ (je nachdem, welches Recht auf den betreffenden Verkehrsvertrag anzuwenden ist) oder bis 250,- € je Sendung, je nachdem welcher Betrag höher ist.
Der Auftraggeber kann eine zusätzliche Transportversicherung schriftlich beauftragen. Gemäß Deckungszusage des Versi­cherers kann dann ein höherer Warenwert und eine dementsprechende Zusatzprämie vereinbart werden

2. OverNightExpress
Im OverNightExpress-Service (ONE) werden Packstücke bis 50 kg und Sendungen bis 250 kg innerhalb Deutschland be­fördert. Sendungen können aus bis zu 9 Packstücken bestehen. Die Leistungen und Preise sind in den jeweils gültigen Preislisten festgelegt.
ICS haftet entweder nach den oben in IV genannten Sätzen der Ziffer 23.1 - 5 ADSp 2016 oder bis 2500,- € pro Sendung, je nachdem welcher Betrag höher ist.
Der Auftraggeber kann eine zusätzliche Transportversicherung schriftlich beauftragen. Gemäß Deckungszusage des Versi­cherers kann dann ein höherer Warenwert und eine dementsprechende Zusatzprämie vereinbart werden

3. SafePac
Im SafePac-Service (SP) werden Sendungen innerhalb Deutschlands befördert. Zugelassen zur Beförderung sind Edelme­talle, Edelsteine, Perlen, Juwelen sowie hieraus gefertigte Gegenstände, Taschen- und Armbanduhren, Münzen zu Samm­lerzwecken, Wertpapiere, Dokumente und Urkunden, Briefmarken und sonstige Bijouterien. Pro Sendung nur 1 Packstück. Das Gut muss in spezielle, von ICS bezogene, Sicherheitstaschen verpackt werden. Die Tasche ist spannungsfrei zu schließen. Güter, welche für die speziellen Sicherheitstaschen zu groß sind, können alternativ in einer ausreichend stabilen, neutralen Versandverpackung, die mit einem speziellem Sicherheits-Siegelband verklebt werden muss, verschickt werden. Die Leistungen und Preise sind in den jeweils gültigen Preislisten festgelegt. Eine Transportversicherung bis zu 2.500,- € Versicherungswert ist im Grundpreis enthalten. Der Auftraggeber kann eine darüber hinaus gehende Transportversicherung durch Angabe des entsprechenden Versicherungswerts beauftragen. Gemäß Deckungszusage des Versicherers kann dann ein höherer Versicherungswert und eine dementsprechende Zusatzprämie vereinbart werden.
ICS haftet entweder nach den oben in IV genannten Sätzen der Ziffer 23.1 - 5 ADSP 2016 oder bis 2.500,- €, pro Sendung, je nachdem welcher Betrag höher ist.

4. SafePacEurope
Im SafePacEurope-Service (SPE) werden Sendungen innerhalb der Länder Europas befördert. Zugelassen zur Beförde­rung sind Edelmetalle, Edelsteine, Perlen, Juwelen sowie hieraus gefertigte Gegenstände, Taschen- und Armbanduhren, Münzen zu Sammlerzwecken, Wertpapiere, Dokumente und Urkunden, Briefmarken und sonstige Bijouterien. Pro Sendung nur 1 Pack- stück. Das Gut muss in spezielle, von ICS bezogene, Sicherheitstaschen verpackt werden. Die Tasche ist spannungsfrei zu schließen. Güter, welche für die speziellen Sicherheitstaschen zu groß sind, können alternativ in einer ausreichend stabilen, neutralen Versandverpackung, die mit einem speziellem Sicherheits-Siegelband verklebt werden muss, verschickt werden. Die Länder, Leistungen und Preise sind in den jeweils gültigen Preislisten festgelegt. Eine Trans­portversicherung bis zu 2.500,- € Versicherungswert ist im Grundpreis enthalten. Der Auftraggeber kann eine darüber hin­aus gehende Transportversicherung durch Angabe des entsprechenden Versicherungswerts beauftragen. Gemäß De­ckungszusage des Versicherers kann dann ein höherer Versicherungswert und eine dementsprechende Zusatzprämie ver­einbart werden.
ICS haftet entweder nach den oben in IV genannten Sätzen der Ziffer 23.1 - 5 ADSp 2016 bzw. nach CMR bzw. „Montrealer Übereinkommen“ (je nachdem, welches Recht auf den betreffenden Verkehrsvertrag anzuwenden ist) oder bis 2.500,- €, pro Sendung, je nachdem welcher Betrag höher ist.

5. RegioExpress
Im RegioExpress-Service (REX) werden Packstücke bis 50 kg und Sendungen bis 500 kg befördert. Das Servicegebiet, die Leistungen und die Preise sind in der jeweils gültigen Preisliste festgelegt. Sendungen können aus bis zu 9 Packstücken bestehen.
ICS haftet entweder nach den oben in IV genannten Sätzen der Ziffer 23.1 - 5 ADSP 2016 oder bis 500,- € pro Sen­dung, je nach welcher Betrag höher ist.
Der Auftraggeber kann eine zusätzliche Transportversicherung schriftlich beauftragen. Gemäß Deckungszusage des Versi­cherers kann dann ein höherer Warenwert und eine dementsprechende Zusatzprämie vereinbart werden.

6. Submission mit Teilnahme
In der Serviceart „Submission mit Teilnahme“ (SMT) werden Packstücke bis 50 kg und Sendungen bis 100 kg innerhalb Deutschlands befördert. Sendungen können aus bis zu 9 Packstücken bestehen. Die Leistungen und Preise sind in den je­weils gültigen Preislisten festgelegt.
ICS haftet entweder nach den oben in IV genannten Sätzen der Ziffer 23.1 - 5 ADSp 2016 oder bis 2500,- € pro Sen­dung, je nachdem welcher Betrag höher ist. Die Haftung von ICS für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden oder Sachschäden an Drittgut ist gem. ADSp 2016 Ziffer23.3 der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrags, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von 100.000 € je Schadenfall. Die Ziffer 431 Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt.

7. Parcel
Im Parcel-Service (Parcel) werden Pakete bis 40 kg innerhalb Deutschlands befördert. Pro Sendung nur 1 Packstück. Die Leistungen und Preise sind in den jeweils gültigen Preislisten festgelegt.
ICS haftet entweder nach den oben in IV genannten Sätzen der Ziffer 23.1 - 5 ADSp 2016 oder bis 250,- € pro Sendung, je nachdem welcher Betrag höher ist.

8. Parcel International
Im Parcel International-Service (Parcel INT) werden Pakete bis 40 kg innerhalb Europas und der Türkei befördert. Pro Sen­dung nur 1 Packstück. Die Leistungen und Preise sind in den jeweils gültigen Preislisten festgelegt.
ICS haftet entweder nach den oben in IV genannten Sätzen der Ziffer 23.1 - 5 ADSp 2016 bzw. nach CMR bzw. „Montrealer Übereinkommen“ (je nachdem, welches Recht auf den betref­fenden Verkehrsvertrag anzuwenden ist).

9. Courier
Im Courier-Service wird das Versandgut per Direktfahrt mit Kraftfahrzeugen transportiert. Es werden Güter von 1 kg bis 2500 kg Bruttogewicht transportiert. Die Preise und Leistungen sind in der jeweils gültigen Preisliste festgelegt. Sollen aus­nahmsweise gefährliche Güter, lebende Tiere und Pflanzen, Waffen und Munition, leicht verderbliche Güter oder besonders wertvolle und diebstahlsgefährdete Güter gem. ADSp 2016 Ziffer 3.3ff. verschickt werden, muss ICS vor Auftragserteilung schriftlich über das Gut informiert werden. ICS behält sich die Nichtannahme des Auftrags vor. Der Versandauftrag kommt in diesen Fällen nur zustande, wenn er von ICS schriftlich bestätigt wird.
ICS haftet entweder nach den oben in IV genannten Sätzen der Ziffer 23.1 - 5 ADSp 2016 (bei nationalen Transporten), bzw. der CMR (bei internationalen Transporten) oder bis 5000,- €, je nachdem welcher Wert höher ist. Wenn das Abgangsland, ein Transitland oder das Zielland des Transports von der Verkehrshaftungsversicherung als „besonders unsicher“ eingestuft wird, entfällt die Haftungserweiterung.
Der Auftraggeber kann eine zusätzliche Transportversicherung schriftlich beauftragen. Gemäß Deckungszusage des Versi­cherers kann dann ein höherer Warenwert und eine dementsprechende Zusatzprämie vereinbart werden.

10. Letter OverNight
Im Letter-Service (LET ONE) werden ausschließlich Dokumente bis 250 Gramm innerhalb Deutschlands befördert. Pro Sen- dung nur 1 Packstück. Die Leistungen und Preise sind in den jeweils gültigen Preislisten festgelegt.
ICS haftet entweder nach den oben in IV genannten Sätzen der Ziffer 23.1 – 5 ADSp 2016 oder bis 250,- € pro Sendung, je nachdem welcher Betrag höher ist.

11. Letter Worldwide
Im Letter International-Service (LET WWE) werden ausschließlich Dokumente bis 250 Gramm international befördert. Pro Sendung nur 1 Packstück. Die Leistungen und Preise sind in den jeweils gültigen Preislisten festgelegt.
ICS haftet nach den oben in IV genannten Sätzen der Ziffer 23.1 - 5 ADSp 2016 bzw. nach CMR bzw. „Mon­trealer Übereinkommen“ (je nachdem, welches Recht auf den betreffenden Verkehrsvertrag anzuwenden ist).

12. GunPac
Im GunPac-Service (GP) werden Sendungen innerhalb Deutschlands befördert. Zugelassen zur Beförderung sind aus­schließlich Waffen der Kategorien B, C und D. Pro Sendung maximal 9 Packstücke. Das Gut muss den Anforderungen des Waffengesetzes entsprechend verpackt sein. Die Verpackung darf keine sichtbaren Hinweise auf die Art der Waren haben; muss so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen unterbunden wird und muss mit einem Etikett oder Ähnlichem versehen sein, durch das ein Öffnen erkennbar wird. Die Leistungen und Preise sind in den jeweils gültigen Preislisten festgelegt.
ICS haftet entweder nach den oben in IV genannten Sätzen der Ziffer 23.1 - 5 ADSP 2016 oder bis 2.500,- €, pro Sendung, je nachdem welcher Betrag höher ist.
Der Auftraggeber kann eine zusätzliche Transportversicherung schriftlich beauftragen. Gemäß Deckungszusage des Versi­cherers kann dann ein höherer Warenwert und eine dementsprechende Zusatzprämie vereinbart werden.

13. GunPacEurope
Im GunPacEurope-Service (GPE) werden Sendungen innerhalb der Europäischen Union (EU) und der Schweiz befördert. Zugelassen zur Beförderung sind ausschließlich Waffen der Kategorien B, C und D. Pro Sendung maximal 9 Packstücke. Das Gut muss den Anforderungen des Waffengesetzes entsprechend verpackt sein. Die Verpackung darf keine sichtbaren Hinweise auf die Art der Waren haben; muss so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen unterbunden wird und muss mit einem Etikett oder Ähnlichem versehen sein, durch das ein Öffnen erkennbar wird. Die Leistungen und Preise sind in den jeweils gültigen Preislisten festgelegt.
ICS haftet entweder nach den oben in IV genannten Sätzen der Ziffer 23.1 - 5 ADSp 2016 bzw. nach CMR bzw. „Montrealer Übereinkommen“ (je nachdem, welches Recht auf den betreffenden Verkehrsvertrag anzuwenden ist) oder bis 250,- €, pro Sendung, je nachdem welcher Betrag höher ist.
Der Auftraggeber kann eine zusätzliche Transportversicherung schriftlich beauftragen. Gemäß Deckungszusage des Versi­cherers kann dann ein höherer Warenwert und eine dementsprechende Zusatzprämie vereinbart werden.

„Allgemeine Geschäftsbedingungen der ICS courier (Deutschland) Ltd., Stand 01. Januar 2016 - Version 6.0“

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Vollständige Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016) als PDF-Datei

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